ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN!
1.
Die Mitgliedschaft berechtigt zur Benützung der Clubeinrichtungen im
Studio innerhalb der Öffnungszeiten. Sie ist nicht übertragbar. LiONFiT
behält sich die Änderung der Öffnungszeiten, Leistungsangebote sowie der
Clubeinrichtungen vor. Bei vorübergehender Schließung der
Clubräumlichkeiten oder Teilen davon aufgrund höherer Gewalt, Reparatur-
oder Verbesserungsarbeiten oder sonstigen Gründen besteht bis zu einem
Zeitraum von vier Wochen kein Anspruch auf Bereitstellung ersatzweiser
Trainingsmöglichkeiten, Rückerstattung, Anrechnung oder vorzeitige
Vertragsauflösung.
2.
Die Clubeinrichtungen können vom Mitglied in der Regel ohne zusätzliches
Entgelt benützt werden. Für Einrichtungen und Kurse für die ein zusätzliches
Entgelt zu entrichten ist, wird die entsprechende Information in den
Räumlichkeiten ausgehängt oder auf Anfrage von der Rezeption bekannt
gegeben.
3.
LiONFiT behält sich vor, die Clubeinrichtungen für drei Urlaubswochen pro
Kalenderjahr, an Sonntagen, zu den gesetzlichen Feiertagen, am 24.12., am
31.12. sowie zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen zu halten. Es
erfolgt in diesen Fällen keine Rückzahlung, da diese Zeiträume in der
Preiskalkulation berücksichtigt wurden.
4.
Bei Änderung des Namens, der Adresse, Telefonnummer oder
Bankverbindung sind diese LiONFiT unverzüglich bekannt zu geben. Durch
Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zulasten des Mitgliedes.
5.
Das Mitglied bestätigt, dass es sportgesund ist. Im Zweifelsfall hat das
Mitglied vor Besuch des LiONFiT Fitnesscenters einen Arzt aufzusuchen.
Das Training erfolgt auf eigene Gefahr.
6.
Das Mitglied erklärt, die jeweilige in den Räumlichkeiten von LiONFiT
angeschlagene Hausordnung einzuhalten sowie Anweisungen des Personals
Folge zu leisten.
7.
Der Mitgliedsausweis ist bei jedem Besuch vorzuweisen.
8.
LiONFiT haftet dem Mitglied nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9.
Verlust oder Diebstahl von Gegenständen, die vom Mitglied mitgebracht
werden, wie insbesondere Schmuck, Wertgegenstände, Geld und Kleidung
übernimmt LiONFiT keinerlei Haftung.
10.
Das Mitglied stimmt der automationsunterstützten Speicherung, Verarbeitung
und Weitergabe seiner Daten zu Buchhaltungs- und Inkassozwecken zu und
erklärt sein Einverständnis zur Zusendungen von Mitteilungen via E-Mail
oder SMS.
11.
Bei Schädigung Anderer durch das Mitglied hat dieses LiONFiT schad- und
klaglos zu halten.
12.
Erziehungsberechtigte Unterzeichner der Mitgliedsvereinbarung eines
minderjährigen Mitglieds , sowie Kontoinhaber die auf dem Vertragsformular
unterzeichnen treten als Solidarschuldner auf.
13.
Die Mitgliedsvereinbarung kann – jeweils unter Einhaltung einer
sechswöchigen Kündigungsfrist – erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit
(Zeit ab Beginn der Vereinbarungslaufzeit, während der das Mitglied auf das
Recht zur Kündigung verzichtet) gekündigt werden. Wenn die
Mitgliedsvereinbarung nicht vom Mitglied oder LiONFiT spätestens 6
Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird, verlängert sich der
Vertrag um weitere 6 Monate. Die Kündigung muss postalisch an LiONFiT
Fintessscenter, Marktplatz 1, 4311 Schwertberg erfolgen. Die Kündigung
kann frühestens drei Monate vor dem Kündigungstermin erklärt werden. Es
gilt das Datum des Poststempels.
14.
Mitglieder, die den Grundwehrdienst zu absolvieren haben, können auf
Verlangen und nach Vorlage der entsprechenden Bescheinigung die
Mitgliedsvereinbarung für die Dauer der Grundausbildung oder des
Grundwehrdienstes stilllegen lassen.
Während der Stilllegungszeit ist eine Kündigung nicht möglich. Mit Ende der
Stilllegungszeit beginnt, wenn eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten zu
Stilllegungsbeginn bereits zur Hälfte oder mehr konsumiert war, sechs
Monate betrug oder bereits die Fortlaufzeit erreicht war, die Fortlaufzeit
(neu) zu laufen. War eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten im
Stilllegungszeitpunkt noch zu weniger als die Hälfte konsumiert, so wird sie
mit Ende der Stilllegungszeit mit dem noch nicht konsumierten Teil
fortgesetzt. Bei Schwangerschaft und während des Mutterschutzes gelten
diese Stilllegungsbestimmungen mit der Maßgabe, dass die Stilllegungszeit
sich unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Geltendmachung maximal bis zum
vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes erstreckt. Stilllegegebühr 1,49 Euro
pro Monat.
15.
Mitglieder, die als Lehrlinge die Berufsschule besuchen oder länger als vier
Wochen krank sind, können sich hinsichtlich des Mitgliedsbeitrages auf
Verlangen und nach Vorlage der entsprechenden Bescheinigung die Zeit der
Verhinderung nach deren Ende in die dem nächsten Kündigungstermin
folgende Fortlaufzeit einrechnen lassen.
16.
Die Mitgliedsbeiträge werden unter Berücksichtigung von Punkt 17 erster
Satz jeweils im Vorhinein fällig. Innerhalb der Mindestlaufzeit wird der
Mitgliedsbeitrag nicht erhöht. Das Mitglied stimmt der Erhöhung der
Mitgliedsbeiträge während der Fortlaufzeit (an die Mindestlaufzeit
anschließende Laufzeit), des Bearbeitungsentgeltes bei Widerruf der
Abbuchungsermächtigung (Pkt. 17), der Mahnkosten (Pkt. 19) sowie des
Kostenersatzes bei Verlust des Mitgliedsausweises (Pkt. 7) im
branchenüblichen Ausmaß zu.
17.
Abbuchungen können mangels besonderer Vereinbarung einmal pro Monat
vorgenommen werden. Bei Widerruf der Ermächtigung zur Durchführung
von Abbuchungen vom Bankkonto des Mitgliedes wird ein
Bearbeitungsentgelt von Euro 10,-- fällig.
18.
Besonderes Rücktrittsrecht gem. §3 Konsumentenschutzgesetz: Hat das
Mitglied seine Vertragserklärung nicht in den von LiONFiT für seine
geschäftlichen Zwecke dauernd genützten Räumen abgegeben, so kann das
Mitglied unter den Voraussetzungen des §3 KschG binnen einer Woche nach
Zustandekommen des Vertrages mittel schriftlicher Erklärung zurücktreten.
Es gilt das Datum des Poststempels.
19.
Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag laut Preisliste ist ein um 20% ermäßigter
Bonuspreis der nur den pünktlichen Zahlern vorbehalten ist. Kommt das
Mitglied mit 2 Mitgliedsbeiträgen in Verzug, wird der gewährte Bonus für
fällige und künftige Zahlungen gestrichen. LiONFiT kann den normalen
Mitgliedsbeitrag und die sofortige Entrichtung der gesamten bis zum
nächsten Kündigungstermin noch offenen Betrag fordern, wenn LiONFiT das
Mitglied unter Hinweis auf diese Fälligstellung sowie Setzung einer
Nachfrist von zwei Wochen erfolglos gemahnt hat. Einlangende Beträge
werden jeweils auf den im Zahlungszeitpunkt jüngsten fälligen
Mitgliedsbeitrag ausgerechnet. Ab der zweiten Mahnung werden Euro 5,-- an
Mahnkosten verrechnet. Jegliche vorprozessuale Kosten, wie insbesondere
die eines im Verzugsfall eingeschalteten Inkassobüros oder Rechtsanwaltes,
hat das Mitglied zu tragen.
20.
Für Zahler gelten die Bestimmungen der Punkte 7., 10., 13., 16., 17., 18., 21.
und 22. entsprechend.
21.
Aus wichtigen Gründen, die in der Person des Mitgliedes gelegen sind, wie
insbesondere bei groben Verstößen gegen die Hausordnung, Belästigung
Anderer, Benützung der Clubräumlichkeiten in durch Alkohol oder
Suchtmittel beeinträchtigtem Zustand, Missachtung von Anweisungen des
Personals oder im Insolvenzfall (bzw. Privatkonkurs), kann LiONFiT über
das Mitglied vorübergehendes Hausverbot verhängen und/oder jederzeit
unter Weitergeltung der Verpflichtung des Mitgliedes zur Zahlung der bis
zum nächstmöglichen Kündigungstermin fällig werdenden Beiträge mit
sofortiger Wirkung von der Mitgliedsvereinbarung zurücktreten.
22.
LiONFiT kann diese AGB innerhalb der gesetzlichen Schranken jederzeit
durch Aushang oder persönliche Benachrichtigung abändern.
23.
Benutzungsbedingungen und Hausordnung
(1)
Der Mitgliedsausweis (Transponder) ermöglicht den Eintritt in die
Räume der LiONFiT Anlage nur zum Zwecke des Trainings oder
des Solariumbesuches.
(2)
Die Einrichtung ist pfleglich zu behandeln.
(3)
Das Betreten ist nur gestattet, wenn Trainerpersonal anwesend ist.
Das Betreten anderer Räume, sowie der Aufenthalt hinter der Theke,
ist nicht gestattet.
(4)
Der LiONFiT Transponder darf nur von der im Vertrag genannten
Person persönlich verwendet werden. Eine Aushändigung an andere
Personen ist nicht zulässig.
(5)
Mitnehmen weiterer Personen ohne Eintrittsberechtigung ist nicht
erlaubt. Der Eintritt unberechtigter Personen, sowie das Betreten
nichtberechtigter Bereiche, werden als Hausfriedensbruch zur
Anzeige gebracht.
(6)
Ein Verlust oder Diebstahl der Karte muss umgehend bei LiONFiT
gemeldet werden.
(7)
Die Mitgliedschaft bei LiONFiT ist persönlich und kann nicht
übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, den
Transponder ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht
Dritten zu überlassen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese
Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines
Schadenersatzes in Höhe von EUR 220,-. LiONFiT bleibt die
Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens
vorbehalten.
(8)
Für Verletzungen wird nicht gehaftet.
(9)
Die Geräte und das Solarium sind nach der Benutzung mit den dafür
vorgesehenen Reinigungsmitteln zu reinigen, die Räume sind in
sauberen Zustand zu verlassen.
(10)
Bei Beschädigung haftet der Verursacher.
(11)
Das Rauchen in den LiONFiT Räumlichkeiten ist verboten.
(12)
Für vergessen oder verlorene Gegenstände wird keine Haftung
übernommen.
(13)
Dia aktuelle Version der Benutzungsvereinbarung, welche
ausgehängt ist, ersetzt diese Version.
24.
LiONFiT Sicherheitsmaßnahmen
Jede Türöffnung wird mit der Transpondernummer des
Benutzungsberechtigten mit Datum und Uhrzeit registriert.
Eine Kamera im Rezeptionsbereich nimmt jeden Eintritt und die Benutzung
des Steuergerätes auf. Eine Live-Beobachtung des Eingangsbereiches von
berechtigten Sicherheitspersonal ist jedoch nicht möglich.
Die Betreuungs- und Öffnungszeiten sind im jeweiligen Studio ausgehängt.
AGBs als Pdf